In einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 30. Januar 2025, Az. 2 AZR 68/24) wurde erneut die Bedeutung des Zugangs von Kündigungen und anderen einseitigen Erklärungen hervorgehoben. Das Gericht stellte fest, dass der Zugang einer Kündigung nicht ausreichend nachgewiesen wurde, was erhebliche rechtliche Konsequenzen für die Beklagte Arbeitgeberin hatte. In diesem Blog-Beitrag erläuter ich, wie Sie den Zugang von Erklärungen rechtssicher nachweisen können und welche Rolle das Einwurf-Einschreiben dabei spielt.
Was ist ein Einwurf-Einschreiben?
Ein Einwurf-Einschreiben ist eine Form der Zustellung, bei der der Absender einen Nachweis über den Einwurf des Schreibens in den Briefkasten des Empfängers erhält. Diese Zustellart ist besonders wichtig, wenn es um rechtliche Erklärungen wie Kündigungen geht, da der Zugang oft entscheidend für die Wirksamkeit einer (einseitigen) Erklärung wie Kündigung oder Rücktritt ist.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
In dem genannten Urteil stellte das BAG fest, dass die Beklagte für den Zugang der Kündigung beweisfällig geblieben ist. Obwohl die Beklagte ein Einwurf-Einschreiben aufgegeben hatte, konnte sie keinen ausreichenden Nachweis für den tatsächlichen Zugang bei der Klägerin erbringen. Dies zeigt, dass der bloße Nachweis der Einlieferung nicht ausreicht, um den Zugang rechtssicher zu belegen.
Konkrete Rechtstipps für den Nachweis des Zugangs
- Verwendung eines Einwurf-Einschreibens: Nutzen Sie immer ein Einwurf-Einschreiben, wenn Sie wichtige rechtliche Erklärungen versenden. Achten Sie darauf, dass Sie den Einlieferungs- und Zustellbeleg aufbewahren.
- Dokumentation des Zustellverfahrens: Halten Sie fest, wer das Schreiben vorbereitet hat und wer es zur Post gebracht hat. Idealerweise sollte eine Person, die den Einwurf vornimmt, als Zeuge benannt werden. Der Zeuge sollte diesen Vorgang für sich als Gedächtnisstütze notieren.
- Reproduktion des Auslieferungsbelegs anfordern: Wenn Sie ein Einwurf-Einschreiben versenden, können Sie innerhalb einer gewissen Zeit nach der Einlieferung bei der Deutschen Post AG eine Kopie des Auslieferungsbelegs anfordern. Fragen Sie bei der Post auch nach, welches Verfahren für die Zustellung des Einwurf-Einschreibens zur Anwendung gekommen ist. Dies kann entscheidend sein, um den tatsächlichen Zugang nachzuweisen.
- Prüfung des Sendungsstatus: Überprüfen Sie den Sendungsstatus online und dokumentieren Sie die Informationen. Beachten Sie jedoch, dass der Sendungsstatus allein nicht ausreicht, um den Zugang zu beweisen.
- Vermeidung von pauschalen Bestreitungen: Wenn der Empfänger den Zugang bestreitet, sollten Sie darauf vorbereitet sein, konkrete Beweise vorzulegen. Pauschale Bestreitungen sind jedoch oft nicht ausreichend, um den Zugang zu widerlegen.
- Rechtzeitige Reaktion auf Bestreitungen: Reagieren Sie umgehend, wenn der Zugang einer Erklärung bestritten wird. Eine schnelle und umfassende Dokumentation kann entscheidend sein, um Ihre Position zu stärken!
- Nutzen Sie alternative Zustellmöglichkeiten: Persönliche Übergabe gegen Empfangsbekenntnis oder per (Express-)Boten. Das Kündigungsschreiben muss dem Boten im Original zur Einsichtnahme übergeben werden. Bestenfalls wird diese Einsichtsnahme durch den Boden auf einer Kopie des entsprechenden Schreibens vom Boden selbst festgehalten/dokumentier. Der Bote kann das Schreiben entweder persönlich an den Empfänger übergeben oder es in den individuell gekennzeichneten Briefkasten des Empfängers einwerfen und erstellt darüber einen Zustellnachweis.
Fazit
Der Zugang von Erklärungen, insbesondere bei einseitigen Gestaltungsrechten wie Kündigungen, ist ein komplexes Thema, das sorgfältige Beachtung erfordert. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zeigt, dass der Nachweis des Zugangs nicht nur auf der Einlieferung eines Schreibens basiert, sondern auch auf der ordnungsgemäßen Dokumentation des gesamten Zustellverfahrens.
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