Kosten

RechtsanwaltKOSTEN / ERSTBERATUNG

Für ein Erstberatungsgespräch mit einem Verbraucher werden maximal 190,00 Euro zzgl. aktuell geltender Mehrwertsteuer (MwSt) berechnet, d.h. aktuell maximal 226,10 EUR (inkl. 19 % MwSt). Die sieht § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vor. Bei einer Erstberatung gegenüber einem Unternehmer beträgt die Erstberatungsgebühr höchstens 250,00 Euro zzgl. MwSt.

RechtsanwaltKOSTEN / Außergerichtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung

Ist nach einer Erstberatung ein weiteres Tätigkeit werden gewünscht, z. B. eine weitere außergerichtliche Beratungstätigkeit oder die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, werde ich mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung über die Höhe der Rechtsanwaltskosten abschließen, die eine Abrechnung auf Stundenhonorarbasis vorsieht (minutengenaue Abrechnung). Mit Hilfe der Abrechnung können Sie meine Tätigkeit nachvollziehen.

KOSTEN/GEBÜHREN

Die Gebührentatbestände des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) kommen in sonstigen Fällen zur Anwendung, wobei es regelmäßig auf den jeweiligen Streitwert ankommt (Streitwertabhängigkeit).

Scheuen Sie sich bitte nicht, das Thema „Kosten“ offen anzusprechen.

Beratungshilfeschein und Prozesskostenhilfe

Sofern die Voraussetzungen für einen Beratungshilfeschein (Beratungshilfegesetz – BerHG) bzw. Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. Zivilprozessordnung – ZPO) vorliegen, kann ebenfalls eine Beratung/Vertreung Ihrer rechtlichen Interessen erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier.