Verkehrsunfall – Ihre Ansprüche nach einem Unfall

Ein Verkehrsunfall kann für jeden von uns eine belastende Erfahrung sein. Ob jung oder alt, die Frage „Was nun?“ stellt sich oft nach dem ersten Schock. Ich möchte Ihnen helfen, dass Ihnen Ihre Rechte bekannt sind. Lassen Sie uns gemeinsam durch die wichtigsten Punkte gehen, damit Sie wissen, was Ihnen zusteht und wie Sie es erhalten können.

Wer trägt die Kosten bei einem Verkehrsunfall?

Wenn der Unfallgegner den Unfall allein verursacht hat, ist dessen Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel verpflichtet, Ihren Schaden vollständig zu begleichen. Haben Sie jedoch einen Teil des Unfalls verschuldet, wird die Versicherung nur anteilig zahlen, basierend auf der Haftungsquote.

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie Ihre Ansprüche direkt bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können. Hierbei kann ich Sie unterstützen – als Ihr Anwalt, der sich um Ihre Rechte kümmert und dafür sorgt, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Kostenvoranschlag oder Gutachten bei einem Verkehrsunfall?

Bei kleineren Schäden bis etwa 1.000 Euro reicht oft ein Kostenvoranschlag und einige Fotos als Nachweis. Bei größeren Schäden oder einem drohenden wirtschaftlichen Totalschaden kann es sinnvoll sein, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Ich empfehle Ihnen, im Vorfeld zu klären, ob die Kosten für das Gutachten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Hier stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.

Reparatur oder Auszahlung?

Sie haben die Wahl: Lassen Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder ziehen Sie eine Auszahlung vor? Bei einer Reparatur erhalten Sie die Kosten erstattet, während Sie bei einer fiktiven Abrechnung die Reparaturkosten gemäß Gutachten ohne Mehrwertsteuer erhalten. Unternehmer sollten beachten, dass sie die Mehrwertsteuer beim Finanzamt geltend machen müssen und nicht bei der Gegenseite.

Was passiert bei einem Totalschaden?

Im Falle eines Totalschadens erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres Fahrzeugs. Reparaturkosten werden nur in Ausnahmefällen erstattet.

Mietwagen nach einem Verkehrsunfall – was ist zu beachten?

Wenn Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist, können Sie einen Mietwagen nehmen, vorausgesetzt, Sie haben bereits einen Reparaturauftrag erteilt. Bei einem Totalschaden haben Sie Anspruch auf Mietwagenkosten für die Wiederbeschaffungszeit. Vergleichen Sie die Preise und wählen Sie das günstigste Angebot, um nicht in die Kostenfalle zu tappen. Es bietet sich an, eine ähnliche oder eine Kategorie unter der eigenen als Mietfahrzeug zu benutzen. Alternativ können Sie auch eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Nutzungsausfallentschädigung sollte im Sachverständigengutachten aufgeführt sein.

Weitere Ansprüche

Neben den bereits genannten Ansprüchen haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf:

  • Wertminderung des Fahrzeugs
  • Abschleppkosten
  • Unkostenpauschale
  • Schadenersatz bei Sachschäden, wie beschädigte Kleidung, Brille oder Schutzausrüstung
  • Schmerzensgeld und Schadenersatz bei Personenschäden

Checkliste: Was konkret tun nach einem Verkehrsunfall?

Nutzen Sie die nachfolgende Checkliste, um Ihre Ansprüche durchzusetzen:

  1. Suchen Sie bei Schmerzen sofort einen Arzt auf.
  2. Notieren Sie sich die persönlichen Daten des Fahrers und des Halters der Gegenseite.
  3. Erstellen Sie einen Unfallbericht zur Dokumentation des Unfallhergangs und der Schäden und als Gedächtnisstütze.
  4. Informieren Sie vorsorglich Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung.
  5. Unterschreiben Sie keine pauschalen Abtretungserklärungen.
  6. Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab; auch nicht gegenüber der Polizei.
  7. Klären Sie Mietwagen und Gutachten im Vorfeld ab.
  8. Überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, Ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen.
  9. Notieren Sie sich alle Schadenspositionen (z. B. Fahrten zu Ärzten, Zuzahlungen, Haushaltsführungsschaden) und bewahren Sie Nachweise auf.

Kontaktieren Sie mich

Wenn Sie Fragen bzw. Unterstützung bei der (Verkehrs-)Unfallregulierung benötigen, sei es bei der Geltendmachung von Ansprüchen oder der Abwehr von Forderungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:

Webseite: https://binichimrecht.de
Tel.: 0911/14897011
E-Mail: ra@binichimrecht.de

Rechtliche Hinweise

Sämtliche Informationen in den Rechtstipps dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Eine Rechtsberatung für den konkreten Einzelfall geht damit nicht einher.