Verkehrsunfall und Beweissituation bei Vor- bzw. Altschäden

Ein Verkehrsunfall, bei dem Vor- bzw. Altschäden in Frage kommen, ist für alle Beteiligten eine stressige und belastende Erfahrung. Besonders, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden und sich nun mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen müssen. Ein häufiges Problem hierbei sind Vor- bzw. Altschäden, die die Regulierung Ihres Schadensfalls erschweren. In diesem Rechtstipp möchte ich Ihnen einige wichtige Informationen an die Hand geben, um Ihnen in dieser schwierigen Situation zu helfen.

Die Herausforderung der Vor- bzw. Altschäden

Stellen Sie sich vor, Sie sind nach einem Unfall nervlich am Ende und dann kommt die Versicherung und verweist auf bereits bestehende Vor- bzw. Altschäden an Ihrem Fahrzeug und verweigert vollständig oder teilweise die Regulierung eines Schadens. Das kann frustrierend sein!

Vor- bzw. Altschäden sind Schäden, die bereits vor dem Unfall an Ihrem Fahrzeug vorhanden waren. Versicherungen nutzen diese oft, um die Versicherungsleistungen zu verzögern oder zu reduzieren.

Beweissituation bei Vor- bzw. Altschäden

Grundsätzlich gibt es nach einem Verkehrsunfall Ersatz nur für solche Schäden, die nachweislich dem neuen Unfall zuzuordnen sind. Der Beweis eines solchen Zusammenhangs wird in der Regel nur durch einen Sachverständigengutachten gelingen:

Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, ist es entscheidend, die Beweissituation klarzustellen. Dokumentieren Sie den Zustand Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall. 

Fotos, Rechnungen für vorgenommene Reparaturen oder Gutachten können hier wertvolle Beweise liefern. Wenn Sie Zeugen haben, die den Zustand Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall bestätigen können, ist das ein weiterer Pluspunkt.

  • Teilweise existierten Gerichtsurteile wonach der Geschädigte sich konkret zur Beseitigung eines früheren Schadens erklären muss und die vollständige Reparatur notfalls beweisen muss.
  • Hier hilft dem Geschädigten die Entscheidung das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.10.2019, Az. VI ZR 377/18, etwas weiter, wonach der Anspruchssteller grundsätzlich nicht gehindert ist, die von ihm nur vermutete fachgerechte Reparatur des Vorschadens zu behaupten und unter Zeugenbeweis zu stellen.

Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS)

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungsbranche (HIS). Dieses System wird von den Versicherungen genutzt, um Informationen über Vor- bzw. Altschäden zu sammeln. Wenn die gegnerische Versicherung auf das HIS zugreift, kann es sein, dass sie Informationen über frühere Schäden an Ihrem Fahrzeug findet, die Sie möglicherweise nicht einmal mehr im Kopf haben oder sogar aufgrund eines KFZ-Erwerbs nicht mal wissen konnten. Hier ist es wichtig, dass Sie sich über Ihre eigenen Fahrzeughistorie im Klaren sind und gegebenenfalls Beweise sammeln, die Ihre Sichtweise unterstützen.

Unterstützung durch einen Rechtsanwalt im Fall von Vor- bzw. Altschäden

Wenn Sie das Gefühl haben, dass die gegnerische Versicherung nicht fair handelt oder Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Ansprüche durchzusetzen, zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen. Ich stehe Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. 

Die Erfahrung zeigt, dass viele Mandanten durch eine professionelle anwaltliche Unterstützung, die von Anfang an in Anspruch genommen wird, nicht nur schneller zu ihrem Recht kommen, sondern auch eine höhere Entschädigung erhalten. Oft verweisen Versicherungen auf eigene Gutachter. Bedenken Sie allerdings: Sie haben das Recht auf freie Auswahl eines unabhängigen Gutachters!

Fazit: Lassen Sie sich bei Vor- bzw. Altschäden nicht entmutigen!

Ein Verkehrsunfall ist bereits belastend genug. Lassen Sie sich nicht von Vor- bzw. Altschäden aus der Ruhe bringen. Mit der richtigen Dokumentation und gegebenenfalls rechtlicher Unterstützung können Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen. Ich bin hier, um Ihnen zu helfen und Sie durch diesen Prozess zu begleiten.

Gemeinsam finden wir eine Lösung!

Kontaktieren Sie mich

Wenn Sie Fragen bzw. Unterstützung bei der (Verkehrs-)Unfallregulierung benötigen, sei es bei der Geltendmachung von Ansprüchen oder der Abwehr von Forderungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:

Webseite: https://binichimrecht.de
Tel.: 0911/14897011
E-Mail: ra@binichimrecht.de

Rechtliche Hinweise

Sämtliche Informationen in den Rechtstipps dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Eine Rechtsberatung für den konkreten Einzelfall geht damit nicht einher.