Untersuchungshandlung nach Art. 58 DS-GVO
Wenn Sie ein Unternehmen führen und von einer Untersuchungshandlung einer Aufsichtsbehörde für Datenschutz betroffen sind, ist es entscheidend, besonnen zu handeln.
Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Informationen bereitstellen und kooperativ sind. Eine transparente Kommunikation kann helfen, Missverständnisse auszuräumen und das Vertrauen der Aufsichtsbehörde zu gewinnen.
Anwaltliche Unterstützung bei einer Untersuchungshandlung
Es kommt nicht selten vor, dass Verantwortliche zu wenig oder zu viel gegenüber der Aufsichtsbehörde offenlegen, so dass weitere Untersuchungen eingeleitet werden.
Lassen Sie sich (im Zweifel stets) anwaltlich beraten, um keine Nachteile aufgrund der Art und Weise bzw. der Inhalte Ihrer Stellungnahmen (z. B. bei Videoüberwachungen, Werbeeinwilligungen) zu riskieren!
Es steht Ihnen auch frei, Akteneinsicht zu verlangen. Mit diesem Vorgehen kann versucht werden, das Ersuchen der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu konkretisieren.
Fazit bei einer Untersuchungshandlung
In Ihrer Eigenschaft als Verantwortlicher haben Sie Rechte und Möglichkeiten Anfragen einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu bearbeiten.
Brauchen Sie Unterstützung?
Wenn Sie Fragen zum Thema Beschwerde haben oder Unterstützung bei Untersuchungshandlungen der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz benötigen, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt gerne zur Seite.
Achten Sie darauf, stets aktuelle Informationen zu Datenschutzbestimmungen zu berücksichtigen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Für Unternehmen ist es zudem wichtig vor einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten ein Datenschutzmanagementsystem zu haben. Es ist zudem ratsam, sich regelmäßig über Änderungen in der Gesetzgebung zu informieren, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben
Denken Sie daran, dass proaktive Maßnahmen und Schulungen Ihrer Mitarbeiter im Bereich Datenschutz ebenfalls entscheidend sind, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Compliance zu gewährleisten.
Sprechen Sie mich hierzu gerne an, um individuelle Lösungen zu finden, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.
Webseite: https://binichimrecht.de
Tel.: 0911/14897011
E-Mail: ra@binichimrecht.de
Rechtliche Hinweise
Die Informationen in diesem Beitrag dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung für Ihren konkreten Fall dar.