In der heutigen digitalen Welt ist es für Verbraucher von großer Bedeutung, ihre Verträge sicher und nachweisbar zu kündigen. Insbesondere bei DSL-, Telefon- und Internetverträgen gibt es häufig Unsicherheiten, die zu rechtlichen Problemen führen können. Ein häufiges Problem ist die Anforderung einer telefonischen Bestätigung einer Kündigung, die über einen Kündigungsbutton oder ähnliche Mechanismen erklärt wurde. In diesem Rechtstipp erläutere ich, warum eine solche telefonische Bestätigung unzulässig ist und was Verbraucher beachten sollten, um ihre Kündigung wirksam und nachweislich abzugeben.
Wie ist eine Kündigung rechtlich einzuordnen? (einseitige Willenserklärung)
Eine Kündigung ist ein klassicher Fall einer einseitigen (empfangsbedürftigen) Willenserklärung. Der Kündigende erklärt durch seine Willenserklärung, dass er einen Vertrag beenden möchte. Eine einseitige Willenserklärung ist demnach eine Erklärung, die von einer Person abgegeben wird und die rechtlichen Folgen für diese Person selbst oder für eine andere Person herbeiführt, ohne dass es einer Zustimmung der anderen Partei bedarf. Eine Kündigungserklärung muss in bestimmten Fällen bestimmten formalen Anforderungen genügen, um wirksam zu sein.
Gesetzliche Vorschriften zum Kündigungsbutton
Gemäß § 312k Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Verbraucher bei der Kündigung von Verträgen, die online abgeschlossen wurden, die Möglichkeit erhalten über eine klare und verständliche Kündigungsschaltfläche (sog. Kündigungsbutton) zugänglich sein. Der Kündigungsbutton muss so gestaltet sein, dass er dem Verbraucher eindeutig signalisiert, dass er mit einem Klick den Vertrag kündigt.
Unzulässigkeit telefonischer Bestätigungen
Die Rechtsprechung (LG Kiel, Anerkenntnisurteil vom 17.09.2020, Az. 14 HKO 42/20, LG Koblenz, Urteil vom 27.02.2024, Az. 11 O 12/23) hat klargestellt, dass eine telefonische Bestätigung einer bereits erklärten Kündigung nicht zulässig ist.
Es ist also entscheidend für den Kündigenden zu prüfen, welche Erklärung man genau über die vorgefertigen Schaltflächen abgibt „Kündigungen“, „Kündigung abgeben“ oder z. B. nur „(mögliche) Kündigung vormerken/ankündigen“.
Was sollte man bei einer Kündigung beachten
Um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung wirksam und nachweislich erfolgt, sind folgende Punkte zu beachten:
- Kündigung: Kündigen Sie Ihren Vertrag mindestens in Textform (Brief, E-Mail, Fax). Achten Sie darauf, dass Sie eine Bestätigung des Anbieters über den Erhalt Ihrer Kündigung anfordern. Nennen Sie unbedingt genügend Identifizierungsmerkmale in Ihrer Kündigung, damit der Anbieter die Kündigung Ihrem Vertrag einfacher zuordnen kann (z. B. Neben Anschrift, auch die Kundennummer und Vertragsnummer). Bitte beachten Sie, dass Sie unter Ihrem Namen möglicherweise weitere Verträge laufen haben, so dass die Angabe nur einer Vertragsnummer auch nur diesen konkreten Vertrag beenden würde. Sieht das Gesetz eine strengere Form als die Textform vor (z. B. Arbeitsvertrag, Wohnraummietvertrag), so hat die Kündigung zwingend per unterschriebenem Brief (gesetzliche Schriftform) zu erfolgen.
- Nachweis der Kündigung: Bewahren Sie alle Unterlagen auf, die Ihre Kündigung belegen. Dazu gehören Kopien des Kündigungsschreibens, Versandnachweise (z. B. Einschreiben), Sende- und Lesebestätigung des E-Mail-Anbieters und die Bestätigung des Anbieters. Lassen Sie die Kündigungen bestenfalls von einem Zeugen verschicken und den Eingang/Lesebestätigung lesen. Im Falle der Fälle kann man diesen sodan als Zeugenbeweis anbieten.
- Fristen beachten: Informieren Sie sich über die Kündigungsfristen Ihres Vertrages. Diese sind oft in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters festgelegt. Des Weiteren müssen Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste Kündigungsfristen und Laufzeiten auf ihrer Rechnung ausweisen (§ 4 TKTransparenzV). § 4 TKTransparenzV gilt jedoch nicht für Vertragsverhältnisse mit einer Laufzeit von einem Monat oder weniger. Achtung: Möglicherweise werden gebuchte Zusatzpakete und deren Laufzeit von § 4 TKTransparenzV nicht erfasst!
- Keine telefonischen Bestätigungen: Wenn Sie nachweislich eine unbedingte Kündigung erklärt haben, vermeiden Sie es, Kündigungen telefonisch zu bestätigen. Dies kann zu Kundenrückgewinnungsversuchen führen und Ihre Kündigung aufgrund vorgenommer Absprachen „unwirksam“ machen.
Fazit
Die Kündigung von DSL-Verträgen, Telefonverträgen und Internetverträgen sollte stets mit Bedacht und unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben erfolgen. Eine telefonische Bestätigung ist nicht erforderlich und kann zu Problemen führen. Kündigende sollten daher auf schriftliche Kündigungen und deren Nachweisbarkeit setzen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Wenn Sie Fragen zu einer Kündigung von DSL-Verträgen, Mobilfunk und Internetverträgen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:
Tel.: 0911/14897011
E-Mail: ra@binichimrecht.de
Rechtliche Hinweise
Sämtliche Informationen in den Rechtstipps dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Eine Rechtsberatung für den konkreten Einzelfall geht damit nicht einher.