Als Unternehmer kennen Sie das Problem: Ein Kunde zahlt nicht pünktlich, und die offenen Entgeltforderungen häufen sich. Der Schuldnerverzug ist in solchen Fällen ein zentrales Thema, das Sie nicht ignorieren sollten. Doch was genau bedeutet das für Sie? Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick darauf werfen.
Was ist Schuldnerverzug?
Der Schuldnerverzug tritt ein, wenn Ihr Kunde seine vertraglichen Pflichten nicht fristgerecht erfüllt. Das kann die Zahlung, die Lieferung oder auch die Mängelbeseitigung betreffen. Um den Schuldner in Verzug zu setzen, müssen Sie einige wichtige Schritte beachten:
- Verzugsvoraussetzungen: Zunächst müssen Sie den Schuldner zur Zahlung auffordern und ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen. Diese Frist sollte idealerweise in Textform (z. B. per E-Mail) mit nachweisbarem Zugang erfolgen. Denken Sie daran: Im Zweifel sind Sie als Gläubiger für den Nachweis des Zugangs verantwortlich.
- Ausnahmen von der Mahnungspflicht: Es gibt Situationen, in denen eine Mahnung nicht erforderlich ist. Beispielsweise, wenn eine feste Frist im Vertrag vereinbart wurde oder der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. Hier ist schnelles Handeln gefragt!
Anwaltskosten als Schadensersatz im Falle von Schuldnerververzug
Wenn Ihr Schuldner in Verzug ist, haben Sie das Recht, einen Anwalt zu beauftragen, um Ihre Forderungen durchzusetzen. Die dabei entstehenden Anwaltsgebühren können Sie als Schadensersatz geltend machen. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und kann je nach Fall variieren.
Wussten Sie, dass mit dem Verzug auch Verzugszinsen fällig werden? Diese betragen gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Das kann sich schnell summieren!
Was sollten Sie noch beachten?
Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Aber Vorsicht: Der Schuldner kommt nicht in Verzug, wenn er die Leistung aufgrund eines Umstands nicht erbringen kann, den er nicht zu vertreten hat. Des weiteren sollte in jede Rechnung der Hinweis enthalten sein, wonach der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens in Verzug kommt, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
Ihr nächster Schritt bei Schuldnerverzug
Sind Sie als Gläubiger betroffen und Ihr Schuldner zahlt nicht? Oder haben Sie als Schuldner eine Zahlungserinnerung erhalten und sind unsicher, ob Sie die Mahnkosten begleichen müssen?
Brauchst Du Unterstützung?
Ich stehe Ihnen als Ihr Rechtsbeistand zur Seite. Kontaktieren Sie mich gerne für eine unverbindliche Beratung. Ich helfe Ihnen, die konkreten Anwaltsgebühren zu klären und Ihre Rechte durchzusetzen.
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Tel.: 0911/14897011
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Rechtliche Hinweise
Die Informationen in diesem Beitrag dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung für Ihren konkreten Fall dar.