Pauschalreiserecht – Ihre Rechte (u.a. bei Flugverspätung) und wie Sie sie durchsetzen können

Eine Pauschalreise ist für viele von uns eine der schönsten Möglichkeiten, dem Alltag zu entfliehen. Ob Sie nun die Strände Spaniens genießen oder die Kultur Italiens erkunden möchten – Pauschalreisen bieten eine bequeme Möglichkeit, all diese Erlebnisse in einem Paket zu schnüren. Doch was passiert, wenn die Reise nicht ganz nach Plan verläuft? 

Ihre Pauschalreiserechte als Reisender bei einer Pauschalreise

Wenn Sie eine Pauschalreise buchen, haben Sie nicht nur das Recht auf einen unvergesslichen Urlaub, sondern auch auf eine Reihe von gesetzlichen Ansprüchen. Mängel, wie ein schmutziges Hotelzimmer oder eine verspätete Flugverbindung, sind nicht nur ärgerlich, sie können auch Ihre gesamte Reise ruinieren. Aber keine Sorge! Sie sind nicht machtlos.

Rechtstipps: 

  1. Scheuen Sie sich nicht, den Reiseveranstalter direkt auf Mängel hinzuweisen. Wenn ein Reisemangel vorliegen, müssen Reiseveranstalter grds. Abhilfe schaffen, sei es durch eine Zimmer- oder Hotelwechsel oder eine Entschädigung. Ein freundlicher, aber bestimmter Ton kann hier Wunder wirken!
  2. Reklamieren Sie den Reisemangel sofort per Telefon mittels eines Zeugen und zusätzlich nachweislich, z. B. per E-Mail mit aktivierter Eingangs- bzw. Lesebestätigung, bei der Fluggesellschaft (Leistungserbringer), Reiseveranstalter und dem Reisevermittler.

Fristen und rechtliche Schritte nach dem Pauschalreiserecht

Sollte der Reiseveranstalter nicht reagieren oder die Mängel nicht behoben werden, ist es wichtig, schnell zu handeln. Setzen Sie eine angemesse Frist zur Behebung der Mängel. Je nach Reisemangel kann die angemesse Frist weniger Stunde (z. B. Flugverspätung, Flugverlegung) oder einige Tage sein. Wenn diese Frist abläuft, zögern Sie nicht, ggf. eine kurze Nachfrist zu setzen und so dann rechtliche Schritte einzuleiten. Hierbei kann ein Anwalt für Reiserecht Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Besonders bei Flugverspätungen oder -ausfällen ist es wichtig zu wissen, dass der Reiseveranstalter nicht einfach auf die Fluggesellschaft verweisen kann. Sie haben das Recht, auch hier eine Minderung (auch ohne Verschulden) zu fordern und/oder eine Entschädigung (sofern ein Verschulden vorliegt). Lassen Sie sich nicht abwimmeln!

Fazit

Pauschalreisen sind eine großartige Möglichkeit, ohne große Eigenorganisation neue Orte zu entdecken und unvergessliche Erinnerungen zu schaffen. Lassen Sie sich jedoch nicht von Mängeln oder Problemen den Spaß verderben. Informieren Sie sich über Ihre Rechte, handeln Sie proaktiv und zögern Sie nicht, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, wenn es nötig ist.

Brauchen Sie Unterstützung?

Wenn Sie Fragen haben oder rechtliche Unterstützung bei der Reisemängeln haben, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt gerne zur Seite. Egal, ob Sie Alleinreisender sind oder als Familie verreist sind – ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche! 

Webseite: https://binichimrecht.de
Tel.: 0911/14897011
E-Mail: ra@binichimrecht.de

Rechtliche Hinweise

Die Informationen in diesem Beitrag dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung für Ihren konkreten Fall dar.