Nutzung von Social Media durch Unternehmen – was ist zu beachten?

Dieser Rechtstipp gibt einen Überblick darüber, was Unternehmen (vor und beim Einsatz) sozialer Netzwerke zu beachten haben.

Soziale Netzwerke: Kundenakquise und Kundenkommunikation

Soziale Netzwerke (z. B. facebook, instagram, xing, twitter) sind eine gute Möglichkeit zur Kundenakquise und Kundenkommunikation. Je nach Zielgruppe ist ein Unternehmensprofil auf einem sozialen Netzwerk unter Umständen gar unverzichtbar, um in Kundenkontakt treten zu können. 

Bei der Nutzung sozialer Netzwerke müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie die Datenschutzvorgaben einhalten, wenn soziale Netzwerke für Marketing und Kommunikation nutzen. Besonders kritisch ist der Umgang mit den Daten der Nutzer, die mit den Unternehmensprofilen interagieren.

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) müssen personenbezogene Daten u.a. rechtmäßig, fair und transparent verarbeitet werden (Art. 5 DS-GVO). Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der Bedingungen nach Art 6 Abs. 1 DS-GVO (und ggf. in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 DS-GVO) erfüllt sind. 

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Mindestens die nachfolgenden Maßnahmen sind von Unternehmen (vor dem Beginn der Nutzung von sozialen Netzwerken) zutreffen:

  1. Datenschutzrichtlinien: Implementieren Sie klare Datenschutzrichtlinien für die Nutzung von sozialen Medien.
  2. Datenschutzrechtliche Verträge: Schließen Sie die nötigen datenschutzrechtlichen Verträge mit dem sozialen Netzwerk ab (je nach Konstellation einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO oder ein Vertrag zur Gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DS-GVO).
  3. Datenschutzhinweise: Erstellen oder ergänzen Sie Ihre Datenschutzhinweise um die Askepte des sozialen Netzwerks, um die Informationspflichten nach Artt. 13, 14 DS-GVO gerecht zu werden.
  4. Schulung: Schulen Sie Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten.
  5. Einstellungen: Nutzen Sie die Datenschutzeinstellungen des sozialen Netzwerkes, um die Datennutzung zu minimieren.
  6. Impressum: Es ist auch ein Impressum anzubringen.

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Rechtliche Hinweise

Sämtliche Informationen in den Rechtstipps dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Eine Rechtsberatung für den konkreten Einzelfall geht damit nicht einher.