Nutzung meiner Social Media Posts zum KI-Training – So können Sie widersprechen!

Meta, das Unternehmen hinter Facebook und Instagram, nutzt Künstliche Intelligenz (KI), um Fotos und Beiträge seiner Nutzer zu analysieren und weiterzuentwickeln. Hiefür soll die KI auch zu Trainingszwecken mit Nutzerinhalten angelernt werden. Die neuen Datenschutzrichtlinien sollen ab dem 26. Juni 2024 in Kraft treten. Eine entsprechende Benachrichtigung der Nutzer sollte vor einigen Wochen vorgenommen worden sein.

Update 14.06.2024: Meta wird vorerst nicht mit dem KI-Training starten. Die in der EU für Meta zuständige Datenschutzbehörde hat zum Einsatz einige Rückfragen gestellt.

Dieser Rechtstipp erläutert die rechtlichen Hintergründe und zeigt auf, wie Nutzer der Nutzung ihrer Daten zu KI-Trainingszwecken widersprechen können.

Datenschutz bei Facebook und Instagram 

Welche Daten werden analysiert? Facebook und Instagram sammeln eine Vielzahl an Daten, darunter insbesondere:

  • Fotos und Videos
  • Beiträge und Kommentare
  • Bildunterschriften
  • Metadaten wie Standortinformationen und Geräteeinstellungen
  • Interaktionen und Verhaltensmuster

Rechtlicher Rahmen:

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) müssen personenbezogene Daten u.a. rechtmäßig, fair und transparent verarbeitet werden (Art. 5 DS-GVO). Die Nutzung von KI zur Analyse von Nutzerdaten muss diesen Anforderungen gerecht werden. Nutzer haben das Recht zu erfahren, wie ihre Daten verwendet werden, und können bestimmte Verarbeitungen ablehnen. 

  • Wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der KI-Nutzung auf eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO gestützt, steht einem Nutzer ein Widerrufsrecht zu (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Damit eine erteilte datenschutzrechtliche Einwilligung wirksam ist, muss diese jedoch aufgrund hinreichender Informationen (informiert) erteilt und zudem ohne Zwang (freiwillig) abgegeben worden sein.
  • Soweit sich Meta bei der Nutzung von Nutzerdaten im Rahmen der KI auf berechtigte Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO stüzt, steht einem Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu.

Widerspruchsrecht gegen die KI-Analyse (Art. 21 DS-GVO)

Als Nutzer können Sie der KI-Analyse widersprechen, indem sie in den Einstellungen der Meta-Dienste entsprechende Anpassungen vornehmen. Dies betrifft sowohl Facebook als auch Instagram. Es ist zudem wichtig, regelmäßig die Datenschutzeinstellungen zu überprüfen und anzupassen.

Nachfolgende Schritte sind nötig, um zu der eingerichteten Widerspruchsmöglichkeit zu gelangen:

  1. Einstellungen öffnen: Gehen Sie zu den Datenschutzeinstellungen in Ihrem Facebook- oder Instagram-Profil.
  2. Datenverarbeitung: Suchen Sie nach Optionen zur Datenverarbeitung und KI-Analyse.
  3. Deaktivieren: Wählen Sie die Option, der Nutzung Ihrer Daten für KI-Analysen zu widersprechen.
  4. Nennung berechtigter Gründe:
  • Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten im Rahmen des KI-Trainings (AI training) hat Auswirkungen auf meine Privatssphäre und die Sicherheit meiner personenbezogenen Daten. Ich bin besorgt darüber, dass meine Inhalte (u.a. Bilder, geteilte Bilder, Postings, Nachrichten) ohne meine ausdrückliche Einwilligung genutzt werden (sollen). Zudem bin ich nicht hinreichend informiert worden. Ich befürchte einen unrechtmäßig Zugriff auf meine sensiblen Informationen und deren Missbrauch. Mein Widerspruchsrecht stütze ich auf Art. 21 DS-GVO, damit auf das geltende Recht auf Privatsphäre und Datenschutz. Soweit urheberrechtliche Inhalte gepostet werden, erteilte ich kein Nutzungsrecht für KI-Anwendungen.
  • Mein Widerspruchsrecht stütze ich auf Art. 21 DS-GVO, damit auf das geltende Recht auf Privatsphäre und Datenschutz. Des Weiteren wurde ich nicht angemessen darüber informiert, wie meine Daten vearbeitet, gespeichert und geschützt werden, was Bedenken hinsichtlich Transparenz und Verantwortlichkeit aufwirft.

Dieser Weg sollte der effektivste sein, um Meta vom Widerspruch zu informieren. Die Formulareingaben sollten direkt an die richtige „Stellen“ weitergeleitet werden. Selbstverständlich steht es einem Betroffenen nach der DS-GVO frei, auch sonstige Kommunikationswege zur Ausübung von Betroffenenrechten zu nutzen.

Bewusster Umgang mit Inhalten!

Sie können sich als Nutzer sozialer Medien bewusst entscheiden, welche Inhalte auf eine soziale Plattform hochgeladen und geteilt werden. Das Hochladen sensibler Informationen oder privater Fotos sollte vermieden werden, um das Risiko der missbräuchlichen Verwendung zu minimieren. Um ein etwaiges Missbrauchsrisiko zu minimieren, ist es ratsam die Sichtbarkeit seiner Beiträge nur für den engsten Freundeskreis festzulegen.

Datenschutz- und Privatssphäreeinstellungen aktiv nutzen!

Sie haben in der Regel in den jeweiligen Datenschutz- und Privatssphäreeinstellungen die Möglichkeit, sich für die beschränkte Sichtbarkeit von neuen Beiträgen auch als Generaleinstellung zu entscheiden.

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Rechtliche Hinweise

Sämtliche Informationen in den Rechtstipps dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Eine Rechtsberatung für den konkreten Einzelfall geht damit nicht einher.