Ein Hundebiss kann schwerwiegende körperliche und psychische Folgen für die Betroffenen haben. In vielen Fällen stellt sich die Frage nach Schadenersatz und Schmerzensgeld. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Grundlagen behandelt, insbesondere das Mitverschulden, die Tiergefahr, die Verjährung sowie der Haushaltsführungsschaden. Zudem wird die Rolle der Hundehalterhaftpflichtversicherung erläutert.
1. Schadenersatz und Schmerzensgeld
Nach deutschem Recht haben Geschädigte von Hundebissen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Schadenersatz umfasst alle finanziellen Verluste, die durch den Vorfall entstanden sind, während Schmerzensgeld eine Entschädigung für erlittene Schmerzen und Leiden darstellt. Das Schmerzensgeld ist eine Entschädigung für das erlittene körperliche und seelische Leid bzw. die Verletzung selbst. Die Höhe des Schmerzensgeldes wird von den Gerichten festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie:
- Auswirkungen auf das tägliche Leben und die Lebensqualität
- Schwere der Verletzung
- Dauer der Beeinträchtigung/der Heilung
2. Mitverschulden
Das Mitverschulden spielt eine entscheidende Rolle bei der Festlegung des Schadenersatzes. Hat das Opfer durch eigenes Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen, mindert sich der Anspruch auf Schadenersatz. Beispielsweise könnte der Geschädigte einen Hund provoziert haben, was als Mitverschulden gilt. In solchen Fällen reduziert sich der Schadenersatzanspruch entsprechend.
3. Tiergefahr
Die Tiergefahr ist ein zentrales Element im deutschen Tierrecht. Nach § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haftet der Tierhalter grundsätzlich für Schäden, die durch sein Tier verursacht werden, unabhängig von einem Verschulden. Dies bedeutet, dass der Halter auch dann haftet, wenn er alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat.
4. Verjährung
Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld unterliegen der Verjährung. Gemäß § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von den Umständen Kenntnis erlangt hat. Es ist wichtig, die Fristen im Auge zu behalten, um Ansprüche nicht zu verlieren.
5. Haushaltsführungsschaden
Ein weiterer Aspekt, der bei Hundebissen berücksichtigt werden sollte, ist der Haushaltsführungsschaden. Dieser entsteht, wenn das Opfer aufgrund der Verletzungen nicht in der Lage ist, den eigenen Haushalt zu führen. In solchen Fällen kann der Geschädigte Ersatz für die zusätzlichen Kosten verlangen, die durch die Beauftragung Dritter zur Haushaltsführung entstehen. Helfen Dritte bzw. Familienmitglieder dabei, den Ausfall der eigenen Haushaltstätigkeit zu kompensieren, so kann auch ein fiktiver Haushaltsführungsschaden abgerechnet werden.
6. Hundehalterhaftpflichtversicherung
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung spielt eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Hundebissen. Diese Versicherung schützt den Halter vor finanziellen Ansprüchen, die aus Schäden resultieren, die sein Hund verursacht hat. Im Falle eines Hundebisses kann die Versicherung die Kosten für Schadenersatz und Schmerzensgeld übernehmen, sofern der Halter haftbar gemacht wird. Es ist ratsam, eine solche Versicherung abzuschließen, um sich vor den finanziellen Folgen eines Vorfalls abzusichern.
Fazit
Ein Hundebiss kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Es ist wichtig, die Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld rechtzeitig geltend zu machen und die relevanten rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.
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