Fallstricke bei Widerruf und Rücksendung von Waren im Online-Handel

Der Widerruf eines Kaufvertrags im Online-Handel (genauer: den Widerruf Ihres Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrages) kann schnell kompliziert werden. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein, um Missverständnisse und Probleme zu vermeiden. Ein häufiges Problem ist die Behauptung des Verkäufers, die zurückgesendete Ware nicht erhalten zu haben. Hier sind einige wichtige Tipps, die Ihnen helfen, rechtliche Stolpersteine zu umgehen:

Zeugen für den Rückversand

Die Ware sollte stets von bzw. mit einem Zeugen oder einem anderen Beweismittel verpackt und zusammen zum Versandunternehmen gebracht werden. Die lückenlose Kette zwischen versandfertig verpacken und Aufgabe beim Versandunternehmen sollte für den Streitfall nachgewiesen werden können, damit die Regelung des § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB eingreift und der Verkäufer bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren tragen muss.

Nachweis der Rücksendung

Bewahren Sie immer einen Nachweis über die Rücksendung auf, wie z. B. einen Versandbeleg oder eine Sendungsverfolgungsnummer. Fehlt dieser Nachweis, könnte der Verkäufer die Rücksendung bestreiten, was für Sie als Käufer nachteilig sein kann.

Fristen für die Erstattung des Kaufpreises

Nach einem Widerruf ist der Verkäufer verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung und wenn er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat (§ 357 Abs. 1 und Abs. 4 BGB). Der Nachweis des Versands kann etwa durch eine Einlieferungsquittung erbracht werden (vgl. BT-Drs. 17/12637, S. 63).

Rechtliche Schritte bei Streitigkeiten

Wenn der Verkäufer die Rücksendung nicht anerkennt und die Erstattung verweigert, haben Sie das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten. Lassen Sie sich in solchen Fällen nicht entmutigen!

Generell gilt:

Prüfen Sie vor der Bestellung auch, ob ein Direktversand, sog. „Dropshipping“, vorliegt. In einem solchen Fall verlangen Verkäufer oft die Warenrücksendung an eine Adresse in einem Drittland (NICHT-EU, z. B. China), was für den Kunden zu hohen Rücksendekosten führt. Fragen Sie bei weniger bekannten Online-Shops vor der Bestellung nach einer Rücksendeadrese für den Fall eines Widerrufs/Rücktritts.

Käuferschutz:

Möglicherweise greift (zudem) ein Käuferschutz Ihres Kreditkartenanbieters oder Ihres Zahlungsdienstleiters (PayPal, Klarna) ein.Bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Anbieter-Bedingungen und möglicherweise (kurzen) Benachrichtigungsfristen!

Fazit

Wenn Sie als Verbraucher einen Vertrag ordnungsgemäß widerrufen und die Ware nachweislich zurückgeschickt haben, sollte der Verkäufer kaum Möglichkeiten haben, die Erstattung des Kaufpreises (inkl. der Rückzahlung von Lieferkosten) zu verweigern.

Brauchen Sie Unterstützung?

Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie Probleme bei der Rückabwicklung von Käufen haben.

Rechtliche Hinweise

Die Informationen in diesem Beitrag dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung für Ihren konkreten Fall dar.