Streitschlichtungsplattform der EU (OS-Plattform)
Bis zuletzt wurde eine fehlende Verlinkung zur Streitschlichtungsplattform der EU (OS-Plattform) von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzvereinen kostenpflichtig abgemahnt. Diese Praxis sorgte für Unsicherheiten und zusätzliche Kosten für viele Unternehmen.
Die OS-Plattform wurde nunmehr von der EU endgültig abgeschafft. Dies bedeutet, dass Unternehmen nicht mehr verpflichtet sind, einen Link zur OS-Plattform in ihrem Impressum zu führen. Bitte denken Sie daran, diese Information aus Ihrem Impressum und den Link zur entsprechenden EU-Webseite zu entfernen, um rechtliche Konformität sicherzustellen.
Es ist wichtig, dass Ihre Impressums- und Unternehmensinformationen stets aktuell sind, um mögliche Missverständnisse und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die Anpassung Ihrer Webseite ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein Zeichen für Professionalität und Transparenz gegenüber Ihren Kunden. Indem Sie Ihre Informationen regelmäßig überprüfen und aktualisieren, stärken Sie das Vertrauen in Ihr Unternehmen und zeigen, dass Sie sich um die rechtlichen Rahmenbedingungen kümmern.
Besonders Vorsicht ist geboten, wenn Sie in der Vergangenheit wegen einer fehlenden Verlinkung zur OS-Plattform abgemahnt worden sind und eine (strafbewehrte) Unterlassungserklärung abgegeben haben. Grds. gilt eine solche Unterlassungserklärung lebenlang und solche daher gekündigt werden, ehe der Link von der Homepage entfernt wird. Lassen sich bestenfalls für den konkreten Einzelfall beraten, was zu machen ist.
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Wenn Sie Fragen bzw. Unterstützung bei der Gestaltung Ihres Impressums benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:
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Rechtliche Hinweise
Sämtliche Informationen in den Rechtstipps dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Eine Rechtsberatung für den konkreten Einzelfall geht damit nicht einher.