Kategorie: DDG
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Achtung – neue Gesetzesbezeichnung für das TMG und TTDSG!
Impressum und Datenschutzerklärung: Notwendigkeit für Webseitenbetreiber! Es fällt mir vermehrt auf, dass Webseitenbetreiber ihre Impressumsangaben und Datenschutzerklärungen nicht an die neuen Gesetzesbezeichnungen angepasst haben. Das Telemediengesetz (TMG) wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Eine wesentliche Änderung betrifft die Impressumspflicht. Zahlreiche Vorlagen enthielten und enthalten weiterhin § 5 TMG für die Impressumsangaben und sind somit nicht…