IT-Recht

Softwarekauf und Softwareverkauf: Rechtssichere Beratung im Lizenzrecht

Sie kaufen, verkaufen oder lizenzieren Software und möchten rechtliche Fallstricke vermeiden? Ob Standardsoftware, individuell entwickelte Software, SaaS-Lösungen oder Open-Source-Komponenten – die rechtliche Ausgestaltung von Lizenz- und Nutzungsrechten entscheidet darüber, ob eine Software-Transaktion rechtssicher gelingt oder später zu teuren Streitigkeiten führt. Als Rechtsanwalt für IT-Recht berate ich Unternehmen und Privatpersonen bundesweit rund um Softwarekauf, Softwareverkauf und Lizenzrecht.

Warum rechtliche Beratung beim Software-Deal unverzichtbar ist

Software ist rechtlich kein „Produkt wie jedes andere“. Anders als beim Kauf einer beweglichen Sache erwerben Sie beim Softwarekauf in der Regel keine Software selbst, sondern Nutzungsrechte an ihr. Wie weit diese Rechte reichen – ob Sie die Software weiterverkaufen, anpassen, auf mehreren Geräten nutzen oder in andere Produkte integrieren dürfen – hängt vom jeweiligen Lizenzmodell und den vertraglichen Regelungen ab. Fehler bei der Vertragsgestaltung führen häufig zu:

  • ungewollten Nutzungsbeschränkungen nach dem Kauf (z. B. keine eigene Weiterentwicklung möglich)
  • Streit über die Übertragbarkeit von Lizenzen (z. B. beim Weiterverkauf gebrauchter Software)
  • Haftungsrisiken bei mangelhafter oder nicht funktionsfähiger Software
  • Problemen bei der Integration von Open-Source-Komponenten in eigene Produkte
  • unklaren Regelungen zu Wartung, Updates und Support

Meine Leistungen rund um Softwarekauf, -verkauf und Lizenzrecht

Prüfung und Gestaltung von Softwarekaufverträgen

Ich prüfe und erstelle Kaufverträge für Standard- und Individualsoftware und achte dabei besonders auf Gewährleistungsrechte, Haftungsklauseln, Abnahmeregelungen und die genaue Definition des Leistungsumfangs. Insbesondere für den Leistungsumfang ist es wichtig, dass Sie zuvor ein sog. Lastenheft aus technischer Sicht erstellen lassen, um Ihre Anforderungen gegenüber dem Auftragnehmer definieren.

Beratung zum Weiterverkauf gebrauchter Software

Der Handel mit „gebrauchten“ Softwarelizenzen ist rechtlich anspruchsvoll. Ich berate Sie zur Zulässigkeit des Weiterverkaufs, zur Erschöpfung von Nutzungsrechten und zur rechtssicheren Dokumentation der Lizenzkette – sowohl aus Verkäufer- als auch aus Käufersicht.

Lizenzverträge und Lizenzmodelle

Ich gestalte und prüfe Lizenzverträge für unterschiedlichste Modelle: Einzelplatz- und Volumenlizenzen, Named-User- und Concurrent-User-Modelle, zeitlich befristete und unbefristete Lizenzen sowie Sonderkonstellationen bei Open-Source-Software (Copyleft-Pflichten, Lizenzkompatibilität).

SaaS- und Cloud-Verträge

Beim Kauf oder Anbieten von Software as a Service prüfe ich Service-Level-Agreements (SLA), Verfügbarkeits- und Haftungsregelungen, Kündigungsfristen sowie die Vereinbarkeit mit dem Datenschutzrecht (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)).

Softwareerstellungs- und Wartungsverträge

Für Individualsoftware berate ich zu Werkvertrags- und Dienstvertragselementen, Abnahmeprozessen, Change-Request-Verfahren sowie zu Wartungs- und Supportverträgen nach Projektabschluss.

Urheber- und Nutzungsrechte an Software

Ich kläre, wem die Rechte an entwickelter Software zustehen – ein zentrales Thema bei Auftragsentwicklung, Mitarbeitererfindungen und der Zusammenarbeit mit freien Entwicklern.

Due-Diligence-Prüfung bei Software-Assets

Beim Unternehmens- oder Asset-Kauf mit Software-Bestandteilen prüfe ich die Lizenzsituation, identifiziere Risiken (z. B. nicht übertragbare Lizenzen, ungeklärte Rechteketten) und unterstütze bei der vertraglichen Absicherung im Kaufvertrag.

Streitbeilegung bei Lizenz- und Softwarekonflikten

Kommt es zum Streit – etwa über Mängel, Lizenzverletzungen oder Zahlungsansprüche – vertrete ich Sie außergerichtlich sowie vor Gericht und in Schiedsverfahren.

Für wen ist diese Beratung relevant?

  • Unternehmen, die Software beschaffen oder verkaufen und Verträge rechtssicher gestalten möchten
  • Softwarehersteller und -entwickler, die Lizenzmodelle einführen oder anpassen
  • Käufer und Verkäufer gebrauchter Softwarelizenzen
  • SaaS-Anbieter und -Nutzer, die Cloud-Verträge prüfen lassen möchten
  • Investoren und Unternehmen, die im Rahmen einer Transaktion Software-Assets bewerten

Häufige Fragen zum Lizenzrecht bei Software (FAQ)

Darf ich gebrauchte Softwarelizenzen weiterverkaufen?

Das hängt vom Einzelfall ab, insbesondere vom Lizenztyp und den Umständen des Erwerbs. Ich prüfe Ihre konkrete Lizenzsituation und zeige Ihnen, welche Spielräume und Risiken bestehen.

Welche Rechte erwerbe ich beim Kauf einer Softwarelizenz?

Das richtet sich nach dem Lizenzvertrag. Häufig werden nur bestimmte Nutzungsarten eingeräumt, keine umfassenden Eigentumsrechte. Eine genaue Vertragsprüfung schafft Klarheit.

Was muss ich bei der Nutzung von Open-Source-Software beachten?

Open-Source-Lizenzen enthalten oft Pflichten wie Quellcode-Offenlegung oder Namensnennung. Werden diese missachtet, drohen Abmahnungen. Ich prüfe, ob und wie sich Open-Source-Komponenten rechtssicher einsetzen lassen.

Wie kann ich mich als Softwarehersteller gegen Haftungsrisiken absichern?

Durch klar formulierte AGB und Lizenzverträge mit angemessenen Haftungs- und Gewährleistungsklauseln, die den gesetzlichen Rahmen einhalten.

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Ob Sie Software kaufen, verkaufen oder lizenzieren möchten – eine rechtssichere Vertragsgestaltung erspart Ihnen spätere Streitigkeiten und unnötige Kosten. Kontaktieren Sie mich für eine Ersteinschätzung Ihres Anliegens. Ich berate Sie bundesweit, persönlich und auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.

Weitere Informationen: Über mich | Alle Rechtsgebiete im Überblick | IT-Recht Hauptseite