Es ist frustrierend, aber leider Realität: Immer wieder geraten Verbraucher in die Falle von unerwünschten Zeitungsabonnements und sonstigen kostenpflichtigen Abos/Verträgen.
Vielleicht haben Sie auch schon einmal ein „kostenloses Probeabo“ abgeschlossen, nur um dann von einer Rechnung überrascht zu werden. Genau so ein Rückmeldung erreichte mich zuletzt aus dem eigenen Bekanntenkreis: Im Schreiben der Firma PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG stand „Dieses Schreiben wurde auf Anweisung im Rahmen unserer Verwaltungstätigkeit als Auftragsverarbeiter für Ihren
Vertragspartner, der Firma SwissLeads AG, erstellt.“. Ausgangspunkt war wohl eine telefonische Umfrage zur Gesundheit einer älteren Bekannten. Etwaige Vertragsunterhalten erhielt meine Bekannte nicht, es flatterte nur die besagte Rechnung bei ihr ein.
Den Vorfall nehme ich zum Anlass diesen Artikel zu verfassen. In diesem Artikel zeige ich Ihnen, wie Sie sich aus dieser unangenehmen Situation befreien können, ohne für ein Abo zu zahlen, das Sie nie wollten.
Wie kommt es zu ungewollten Zeitungsabonnements?
Es gibt viele Wege, wie ein ungewolltes Zeitungsabo zustande kommen kann. Lassen Sie uns einige der häufigsten Szenarien durchgehen und die rechtlichen Möglichkeiten beleuchten, die Ihnen zur Verfügung stehen, um das Abo zu beenden.
1. Online-Bestellungen und Probeabos
Haben Sie kürzlich online etwas bestellt und ein „Dankeschön“ in Form eines kostenlosen Probeabos erhalten? Oft wird dabei nicht klar kommuniziert, dass dieses Probeabo nach einer bestimmten Zeit automatisch in ein kostenpflichtiges Abo übergeht. Wenn Sie nicht rechtzeitig reagieren, sind Sie plötzlich an einen Vertrag gebunden, den Sie nicht gewollt haben.
Rechtlicher Tipp: Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die kurze Frist gilt, wenn Sie eine klare und gesetzesmäßige Widerrufsbelehrung erhalten haben. Fehlt diese, haben Sie sogar bis zu einem Jahr und 14 Tagen Zeit, um zu widerrufen. Wenn Sie nicht wussten, dass das Probeabo in ein kostenpflichtiges Abo übergeht, können Sie den Vertrag auch wegen Irrtums anfechten. Wurden Sie bei Vertagsschluss getäuscht, kommt auch eine Anfrechtung wegen arglistiger Täuschung in Betraht.
2. Gewinnspiele und unerwartete Anrufe
Haben Sie einen Anruf erhalten, in dem Ihnen ein Gewinn versprochen wurde, wenn Sie ein Zeitungsabo abschließen? Solche Angebote sind oft mit Vorsicht zu genießen. Wenn der versprochene Gewinn nicht eintrifft, können Sie den Abo-Vertrag rechtlich anfechten. Auch hier sollte vorsorglich der Widerruf erklärt werden.
3. Straßenwerbung und „Gratis“-Angebote
In Fußgängerzonen werden häufig „Gratis“-Probeabos angeboten. Hierbei wird oft nicht klar kommuniziert, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abo handelt, das nach dem Testzeitraum automatisch weiterläuft. Wenn Sie in eine solche Falle getappt sind, können Sie den Vertrag ebenfalls widerrufen und anfechten.
4. Umfragen und „Dankeschön“-Zeitungsabonnements
Manchmal werden Passanten auf der Straße oder am Telefon um die Teilnahme an Umfragen gebeten, mit dem Versprechen eines kostenlosen Zeitungsabos. Auch hier kann es passieren, dass das Probeabo bzw. Testabo in ein kostenpflichtiges Abo übergeht. Auch hier gilt: Widerruf und Anfechtung sind Ihre besten Freunde.
5. Soziale Projekte und Haustürgeschäfte
Wenn Ihnen ein Abo angeboten wird, um ein soziales Projekt zu unterstützen, sollten Sie genau hinsehen. Oft wird nicht klar kommuniziert, dass es sich um einen kostenpflichtigen Vertrag handelt. Auch hier können Sie den Vertrag widerrufen und anfechten.
Ihre Möglichkeiten zur Beendigung eines ungewollten Zeitungsabonnements
Es gibt verschiedene Wege, um ein ungewolltes Zeitungsabonnements zu beenden.
Widerruf und Anfechtung: Der einfachste und schnellste Weg ist der Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab dem Erhalt der ersten Zeitung. Sofern keine oder eine unrichtige Widerrufsbelehrung erteilt wurde beträgt die Widerrufsfrist sogar ein Jahr und 14 Tage. Achten Sie auf einen Zustellnachweis.
Anfechtung: Zusätzlich hilfsweise sollten Sie den Vertrag hilfsweise anfechten, weil Sie keine derartige Erklärung auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Zeitungsabos abgebeben wollten (möglicherweise wurden Sie ja sogar über die Kostenpflicht getäuscht) und Sie sollten hilfsweise eine außerordentliche Kündigung (u.a. wegen Vertrauensverlust) aussprechen.
Außerordentliche Kündigung: Zusätzlich hilfsweise, wenn Sie das Abo sofort beenden möchten, sollten Sie eine außerordentliche Kündigung aussprechen (u.a. wegen Vertrauensverlust).
Ordentliche Kündigung: Wenn Sie das Abo regulär kündigen möchten, beachten Sie die Kündigungsfristen im Vertrag. Ihre Kündigung muss rechtzeitig beim Anbieter eingehen.
Zugangsnachweis aufbewahren!
Egal welche Erklärung Sie letztendlich zur Beendigung des Abos abgeben, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle relevanten Informationen und Nachweise bereitstellen. Bewahren Sie den Zustellnachweis unbedingt auf. Bestenfalls nutzen Sie mehrere Zustellmethoden parallel (E-Mail, Fax und Post).
Rechtlicher Tipp:
- Ihr Schreiben sollte die Vertragsnummer, Kundennummer und Rechnungsnummer beinhalten, um der Gegenseite eine eindeutige Zuordnung des Vorgangs zu ermöglichen.
- Formulieren Sie Ihr Schreiben derart, dass nicht klar ist, ob Sie wirklich eine Willenserklärung auf den Abschluss eines Abos abgegeben haben und erklären Sie daher jegliche oben genannter Erklärungen äußerst hilfsweise und nur für den Fall „das eine Willenserklärung vorliegen sollte.“ Die Willenserklärung sollten Sie allerdings „ausdrücklich als bestritten“ bezeichnen, um keine Nachteile bei einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung zu schaffen.
Brauchen Sie Unterstützung?
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei einem Widerruf oder der Kündigung eines Zeitungsabonnements benötigen, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt gerne zur Seite. Egal, ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind – ich helfe Ihnen, die richtigen Schritte zu gehen!
Webseite: https://binichimrecht.de
Tel.: 0911/14897011
E-Mail: ra@binichimrecht.de
Rechtliche Hinweise
Die Informationen in diesem Beitrag dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung für Ihren konkreten Fall dar.